Die Genossenschaft kann keinen Schutz gegen Zahlungsausfälle des Kunden bieten. Dazu haben wir nicht genügend Rücklagen. Generell gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Der Auftraggeber zahlt den Freelancer direkt. In diesem Fall liegt das Zahlungsausfallrisiko beim Freelancer.
  2. Das klassische Agenturmodell (Auftraggeber zahlt uns, wir zahlen Freelancer). In diesem Fall arbeiten wir in einigen Fällen mit einem Factoring Unternehmen zusammen, bei dem das Zahlungsausfallrisiko äußerst gering ist. Die zusätzlichen Kosten i.H.v. 3,97% des Rechnungsbetrages (abzüglich unseres Rabatts, den wir voll an Euch weiter geben) sind durch den Freelancer zu bezahlen.