Um die Genossenschaft erfolgreich zu starten, brauchen wir Mitarbeiter, die in der Anfangszeit viel Arbeit investieren, um aus dem Nichts ein erfolgreiches Unternehmen zu schaffen.

Bei einer „normalen“ Gründung, also einer typischen GmbH, werden die Gründer über ihre Unternehmensanteile belohnt. Die Gründer können diese später gewinnbringend verkaufen und sie partizipieren in der Zwischenzeit an den Gewinnen. Bei der Genossenschaft ist beides nicht der Fall. Die Gründer erhalten die gleichen Ausschüttungen wie alle Mitglieder und der Wert eines Anteils steigt nie.
Es ist mir deswegen schwer gefallen, qualifizierte Kandidaten für das Gründungsteam zu finden. Diese müssen viel Erfahrung mitbringen, viel Zeit investieren, die typischen Gründungs-Risiken tragen, haben aber wenig vom Erfolg des Unternehmens. Eine Kombination, die nicht gerade attraktiv ist.
Wir haben uns deshalb für eine andere Form der Incentivierung entschieden, die sich im Erfolgsfall für die Gründer und ersten Mitarbeiter lohnen kann, ohne dabei Anreize zu setzten, die Beamten- und Selbstbedienungsmentalität fördern.

Lizenzzahlungen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung

Die 4freelance UG lizensiert die Wortmarke 4freelance sowie die Domain 4freelance.de und alle Anwendungen (Bewertungsportal, Projektbörse, Blog) an die Genossenschaft und bekommt dafür 1% der Umsätze als Lizenzgebühr. Nach 25 Jahren gehen die Domain und alle (weiterentwickelten) Anwendungen automatisch an die Genossenschaft über.
So können wir ohne Kapitaldecke und mit fast ausschließlich variablen Kosten starten. Das erhöht unsere Erfolgschancen massiv. Die am Anfang gesparten Gehälter und die Starthilfe werden wir durch die Lizenzzahlungen erst viel später an die Gründer und ersten Mitarbeiter (darunter auch mich) zahlen. Die Höhe der Lizenzzahlungen hängt dabei ausschließlich von dem Erfolg der Genossenschaft ab.
Das Konzept wurde bereits mit unserem Prüfungsverband und einer Anwaltskanzlei aus dem Genossenschaftsumfeld besprochen. Juristisch ist so ein Vertrag unproblematisch.

Die Freelancer Genossenschaft kann nicht als Nebenjob betrieben werden

Euer positives Feedback hat uns gezeigt, dass Bedarf für eine Recruiting Agentur als Genossenschaft besteht. Die Genossenschaft wird es aber nicht schaffen, nennenswerte Marktanteile und merkliche positive Änderungen für Freelancer zu erreichen, wenn wir sie als Nebenjob betreiben.

Bisher habe ich das Bewertungsportal 4freelance in meiner Freizeit entwickelt. Bei der Genossenschaft ist das nicht mehr möglich. Ein monetärer Anreiz ist notwendig, um Mitgründer zu haben, die sich mit der Genossenschaft nicht nur nebenbei als Hobby beschäftigen und hochmotiviert sind, die Gründung zum Erfolg zu führen. Dies gilt besonders für den Vertrieb, der nicht in der Freizeit und am Wochenende erledigt werden kann.

Im Sinne der von uns gelebten Transparenz und Offenheit, möchte ich Euch über unser Vorgehen und die Gründe des Vorgehens informieren, bevor wir im Genossenschaftsregister eingetragen sind und Mitglieder aufnehmen.