§611a BGBEs wird Ernst.

Der Referentenentwurf des BMAS soll in wenigen Tagen, am 16.02.2016 dem Kabinett vorgestellt werden.

Ob und welche Änderungen im Vergleich zur Version aus November 2015 vorgenommen wurden ist nicht bekannt. Es wird gemunkelt, dass lediglich marginale Änderungen zu verzeichnen seien.

Bisherige Versuche, Politikern und Gewerkschaftern zu erklären, dass von der Initiative des BMAS auch viele Selbständige aus dem Bereich der Wissensarbeit betroffen sind, wurden zur Kenntnis genommen, aber letztendlich heruntergespielt. Ständig wurde auf die Einzelfallprüfung verwiesen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf schießt über sein eigentliches Ziel hinaus. Als Folge droht, dass viele gutverdienende, nicht schutzbedürftige Selbständige ihre Selbständigkeit aufgeben müssen. Ein Teil wird zwangsweise befristete Arbeitsverträge annehmen müssen. Älteren Selbständigen droht vielleicht sogar die Arbeitslosigkeit.

Wie dem auch sei, wir möchten uns jetzt nicht mit Spekulationen beschäftigen, sondern Dich aufrufen, Dich an unserer

„Kampagne Abgeordnetenwatch“

zu beteiligen.

********** ÄNDERUNG, da abgeordnetenwatch keine Kampagnen zulässt **********

  1. Suche auf der Plattform abgeordnetenwatch.de mit Deiner Postleitzahl Deine zuständigen Bundestagsabgeordneten
  2. Finde die eMail Adresse des Abgeordneten auf bundestag.de heraus
  3. Schreibe Sie an (Mail, Fax, Brief)!

Diese haben viele Gesetzesgebungsverfahren auf dem Tisch und wissen bei vielem nicht im Detail, was diese für Auswirkungen haben. Ändern wir das für unseren Fall!

Eine kurze Anleitung und vorgefertigte Texte findest Du hier auf der Seite unseres Kooperationspartners DBITS. Einen Text findest Du aber auch weiter unten. So musst Du nur einige Minuten investieren. Hintergrundmaterialien findest Du hier
Natürlich kannst Du gerne die Mustertexte für Dich anpassen oder selber einen Text schreiben. Leider stehen Dir dafür auf der Plattform aber nur max. 2.000 Zeichen zur Verfügung.

Ich übertreibe nicht, dass es jetzt um die sprichwörtliche Wurst geht.

Wem der Ernst der Lage noch nicht bewusst ist, der kann sich meinen Artikel „Gefährdung des Modells Freelancer durch den Referentenentwurf zu §611a BGB“ zu dem jetzigen Entwurf durchlesen.

Bitte nehmt Euch die Zeit .. Abends .. am Wochendende, egal wann, aber noch diese Woche!

Beste Grüße, Peter

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Dein Text könnte etwa wie folgt lauten:

 

Seit xx Jahren arbeite ich als xxxxx xxxxxxxxxxxxx, leiste Abgaben, zahle Steuern, sorge für meine Altersversorgung. Mein Lebensmodell ist darauf ausgerichtet, keine Ansprüche an Leistungen von der Gemeinschaft zu stellen. Ich bin selbständig.
Am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett vorstellen. Dieser wirkt sich auch auf mich aus, obwohl ich selbst nach Abzug der Betriebskosten ein weitaus höheres Nettoeinkommen habe, als ein vergleichbarer Angestellter. Die Kriterien zur Definition von Scheinselbständigkeit des §611a, BGB erklären mich zum Scheinselbständigen.
Mehr als 100.000 Selbständige in der IT, aber auch anderer Berufe, insgesamt ca. 2,7 Mio. Einzelselbständige befinden sich in vergleichbarer Lage.
Ist es gewollt, dass ein Steuervolumen von mehreren Mrd. Euro entfällt und stattdessen die Zahl der Privatinsolvenzen und ALGII-Empfänger in die Höhe geht?
Kann es im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein, wenn das einzige Mittel dem Fachkräftemangel auf dem Sektor der Wissensarbeit auf flexible Weise zu begegnen, per Gesetz abgeschafft wird?
Ist es gewollt, dass in der Folge Innovationsprojekte ins Ausland verlagert oder gar nicht durchgeführt werden?
Was soll ich tun? Meinen Beruf werde ich in der gewohnten Form nicht mehr ausüben dürfen, meine Familie nicht

mehr versorgen, meine bisher aufgebaute Altersversorgung finanziell nicht mehr bedienen können.

Ich bitte Sie, für die Nachbesserung des Gesetzesentwurfes einzutreten. Der Grundgedanke des Gesetzes ist zweifellos gut. Der Gesetzgeber muss seiner Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbedürftigen nachkommen. Nur darf es nicht sein, dass dies zu Lasten der nicht Schutzbedürftigen geschieht.

Hintergrundinformationen finden Sie hier: http://dbits.it/themen/scheinselbststaendigkeit-index.html.
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Mein Text an meine beiden Abgeordneten auf abgeordnetenwatch.de könnt Ihr hier finden:

 

Lieber Herr Dr. Stefinger,

als Vorstand einer Freelancer Genossenschaft vertrete ich 300 Freelancer.

Im Gegensatz zu der eigentlichen Zielgruppe des Referentenentwurfs des BMAS zur „Vermeidung des Missbrauchs von Werkverträgen und Scheinselbständigkeit, die z.B. in Schlachtereien zu unhaltbaren Konditionen auf „freier Basis“ arbeiten, sind diese nicht schutzbedürftig.

Die Lebenssituation für viele unserer Mitglieder wird sehr bald drastisch ändern, denn nach der neuen Definition sind sie „scheinselbständig“.

Die effiziente Arbeit in komplexen Projekten erfordert fast immer die Zusammenarbeit mit angestellten Mitarbeitern, in Kundenräumen und mit Kundengeräten. Komplexe Projekte dauern oft länger als 18 Monate und sind so intensiv, dass der Freelancer nicht nebenbei arbeiten kann.

Für viele Freelancer würde die Gesetzesänderung die Aufgabe Ihrer freiberuflichen Tätigkeit bedeuten, mit voraussagbare Folgen: Weniger Steuern (EkSt, USt), da sie als Angestellter weniger verdienen und keine eigenen Beauftragungen tätigen.

Unter unseren Genossen gibt es viele, die über 50 sind und befürchten, dass Sie durch die neue Gesetzgebung arbeitslos werden.

Einige jüngere Freiberufler haben mir gegenüber schon zum Ausdruck gebracht, dass Sie zusehen werden, vermehrt im Ausland Aufträge anzunehmen oder auszuwandern (weiterer Steuerausfall).

Auf Auftraggeberseite führen die höheren Kosten und geringere Flexibilität dazu, dass einige Aufträge nicht angenommen und wichtige Produkte nur verzögert entwickelt werden können. Dies führt zu weiteren Steuerausfällen.

Ich bin mir sicher, dass diese Effekte alle nicht gewollt sind und bitte Sie, sich mit dem Gesetzentwurf des BMAS zu befassen und Nachbesserung zu verlangen.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist gut. Aber die jetzige Ausprägung führt für mehr als 100.000 IT-Freiberufler und noch viel mehr hochqualifizierte Freiberufler (Interim Manager, Consultants etc.) ins Abseits.

Artikel mit konkreten Argumenten: bit.ly/20bWq27