Startschuss fürs Freelancing: die wichtigsten Infos für die Unternehmensgründung

Gastbeitrag von Lexware

Gleich nach dem Studium, aufgrund schlechter Arbeitsmarktlage oder einfach aus persönlichen Ambitionen, die Gründe für IT-Fachkräfte, sich selbstständig zu machen, sind unterschiedlich. Doch „sein eigener Chef“ sein, hört sich leichter an, als es ist. Denn im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis reicht die Erfüllung eigentlicher Tätigkeiten nicht mehr aus. IT-Freelancer müssen darüber hinaus nun auch unternehmerische und kaufmännische Aufgaben erledigen. Ansonsten wird sich wahrscheinlich nicht nur kein Erfolg einstellen, sondern kann auch Ärger mit Finanzamt und Geldgebern drohen. Was sollten Sie vor der Aufnahme einer Freelancer-Tätigkeit wissen?

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Wer sich selbstständig macht, für den stellt sich zuerst die Frage, ob er ein Gewerbe gründen muss oder ob er zu den Freiberuflern zählt. Für IT-Freelancer kann grundsätzlich beides zutreffen.

Kriterien für Freiberufler:

  • Angebot von Dienstleistungen (keine Massenprodukte)
  • Dienstleistung ist abhängig von Fachwissen & schöpferischer Begabung
  • Entsprechender Hochschulabschluss
  • Oder passende künstlerische/ schöpferische Begabung
  • Typische Berufe: Designer, Grafiker, Illustratoren, Journalisten, Schriftsteller, Texter, Musiker und Künstler; aber genauso Tierarzt, Architekt, Rechtsanwalt, u.a.m.

Bei den Künstlern und Designer entscheidet allerdings in letzter Instanz das Finanzamt, ob Freiberuflichkeit möglich ist oder doch ein Gewerbe angemeldet werden muss. Informationen diesbezüglich gibt es bei IHK oder Finanzamt.

Freiberufler Gewerbetreibender
Keine
Gewerbeanmeldung erforderlich
Gewerbeanmeldung,(Kleingewerbetreibender)
Gewerbesteuer
fällt nicht an
Zahlen
von Gewerbesteuer (Kleingewerbetreibender)
Kein
Eintrag ins Handelsregister
IHK-Mitglied,(Kleingewerbetreibender)
Kein
IHK-Mitglied
Eintrag
ins Handelsregister
EÜR
ausreichend, keine doppelte Buchführung oder Bilanz notwendig
Bilanz
& doppelte BuFü sind Pflicht

Bei IT-Freelancern kommt es bei dieser Einstufung immer wieder zu Schwierigkeiten und sogar zu gerichtlichen Entscheidungen. Grundsätzlich gilt: wer Software und andere Produkte entwickelt und verkauft, ist Gewerbetreibender. Dazu gehören auch Datenbankadministratoren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich am besten vor der Aufnahme seiner Freelancer-Tätigkeit professionell beraten.

Fördermittel für die Existenzgründung

Wer selbstständig arbeiten möchte, benötigt neben seiner fachliche Kompetenz und einem durchdachten Businessplan auch eine solide Finanzierung. Die wenigsten haben ausreichend Eigenkapital und beantragen daher spezielle vergünstigte Gründerkredite, wie beispielsweise von der KfW. Darüber hinaus fördert der Staat Freiberufler und Gewerbetreibende unter gewissen Voraussetzungen (mehr Informationen hier). Diese müssen nicht zurückgezahlt werden und sind für Kosten der Lebenshaltung oder als Zuschuss für betriebliche Investitionen gedacht.

Gründungszuschuss

Diesen staatlichen Zuschuss erhalten diejenigen, welche sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen wollen.

Voraussetzungen:

  • Mindestens noch 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG I
  • Nachweis über Durchführbarkeit von Selbstständigkeit und Unternehmensgründung

Die Beihilfe wird bei der Arbeitsagentur beantragt und bei Genehmigung neun Monate lang in der gleichen Höhe wie das bisherige Arbeitslosengeld ausgezahlt. Dazu erhält der Gründer eine Sozialversicherungspauschale von 300 Euro. Nach Ende der Förderung kann für weitere sechs Monate die Sozialversicherungspauschale beantragt werden.

Einstiegsgeld

Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Bei ihnen kann allerdings der Fallmanager das sog. Einstiegsgeld genehmigen.

  • Höhe beträgt 50 bis 100 Prozent der Höhe des ALG II-Regelsatzes
  • Einfacher Business-Plan muss vorgelegt werden.

Beratungsförderung

Vier verschiedene Beratungs- und Schulungszuschüsse werden vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ angeboten.

ALG I für Selbstständige

Wer sich freiwillig arbeitslosenversichert hat, erhält im Fall der Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.835 Euro. Die monatlichen Beiträge liegen 2015 bei 85,05 €.

Investitionszulage

IT-Freelancer aus den neuen Bundesländern können finanzielle Unterstützung für Anschaffung oder Herstellung für neue bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beantragen.

Voraussetzung:

  • Erstanschaffung (ausgenommen PKW) im Wert von über 410 Euro
  • Wirtschaftsgut muss mindestens fünf Jahre im Anlagevermögen bleiben.
  • Gefördert werden Produktionsbetriebe oder produktionsnahe Dienstleister wie Datenverarbeitung, Werbung und Design.
  • Zuschuss für kleine & mittlere Betriebe in Höhe von 25 bis 27,5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (abhängig vom Standort).

Weitere Aufgaben von Freelancern

Wer es geschafft hat und nun freiberuflich oder als Gewerbetreibender tätig ist, auf den kommen neben dem eigentlichen Tätigkeitsfeld weitere kaufmännische Aufgaben zu.

  • Kundenakquise & Angebotserstellung
  • Rechnungsstellung
  • Kundenmanagement
  • Warenwirtschaft
  • Buchhaltung
  • a.m.

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben kann Ihnen neben Steuerberater und Buchhalter spezielle Software für die Steuererklärung über die Buchhaltung bis hin zu kaufmännischen Komplettlösungen, gesehen bei Lexware, helfen. Die meisten besitzen eine bedienerfreundliche Oberfläche, nützliche Praxistipps und sparen letztlich so Zeit und Kosten.

Haben Sie Ihre Freelancing-Tätigkeit durchdacht vorbereitet, können Sie anschließend erfolgreich in Ihre Selbstständigkeit starten.