Eine Case Study aus dem Bereich Mainframe Anwendungssoftware

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beurteilt die Zusammenarbeit zwischen einem freiberuflichen Experten und seinem Auftraggeber oft als „scheinselbstständig“. Dies hat viele negative Folgen für alle Beteiligten.

Ein Großteil der Gründe für diese Beurteilungen ist im Prozess der Einbindung des externen Experten in die Organisation des Auftraggebers zu finden. Diese bestimmt der Auftraggeber. Viele hochqualifizierte Freelancer sind es aber auch gar nicht mehr gewohnt, selbstständig zu agieren, wie jeder normale Handwerker, z.B. ein Küchenbauer.

 

Ort und Zeit als Bewertungskriterium

Betrachten wir die ersten beiden Kriterien, Ort und Zeit, bei denen sich die DRV nicht nur die vertragliche Gestaltung, sondern auch die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit ansieht:

ORT: Wie oft lese ich bei Stellenausschreibungen „Vor Ort beim Kunden, remote nicht möglich“?

ZEIT: Wie oft lese ich „Auslastung 100%“ in einer Projektbeschreibung? Wie oft lese ich im Vertrag, dass der Freelancer seine Arbeit zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers erbringen muss?

Dieses entspricht ebenfalls 1:1 den Bedingungen eines Standard-Arbeitnehmervertrags.

Die Bedingungen sind bloß anders formuliert, entsprechen aber denen einer angestellten Person.

Wenn wir als Vergleich den Küchenbauer heranziehen, dann stellen wir fest, dass auch dieser zu großen Teilen örtlich und zeitlich gebunden ist:

  • Er muss einen größeren Teil der Arbeit beim Kunden verrichten, da er die Küche im Gebäude des Kunden einbaut.
  • Er muss seine Leistung in der Zeit erbringen, zu der ihm der Kunde Zutritt zu dem Raum verschafft.

Vorbereitende Tätigkeiten wie den Kauf und die Vorbereitung der beim Kunden einzubauenden Gegenstände kann der Küchenbauer in seinen eigenen Räumlichkeiten erledigen. Die Dokumentation der Arbeiten kann er auch bei sich vornehmen. Die gegebenenfalls notwendige Koordination mit anderen Handwerkern kann er selber bestimmen.

In den Bereichen der freien Wahl des Orts und der Zeit unterscheidet sich ein Küchenbauer also nur graduell von einem freiberuflichen IT-Experten. Das ist sicherlich auch ein guter Grund, warum die DRV aus diese beiden Kriterien nicht bereits eine eindeutige Scheinselbstständigkeit herleitet.

In dem dritten, weit komplizierteren Beurteilungsbereich sieht es allerdings ganz anders aus.

 

Einbindung des Freelancers in die Organisation des Auftraggebers

Bei dem freiberuflichen IT Experten und dem Küchenbauer gibt es viele Unterschiede in den Projekt-Typen und der Art und Intensität der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Auftraggebers. Insofern wäre es nicht angebracht, einen kompletten 1:1-Vergleich anzustellen.

Einige Bereiche lassen sich aber gut vergleichen. Diese können freiberufliche IT Experten etwas zum Nachdenken anregen, inwieweit sie tatsächlich als Selbstständige agieren oder zu erheblichen Teilen weisungsgebunden sind.

  1. Material und Gegenstände

Küchenbauer: Der Küchenbauer bringt die gesamte zu verbauende Küche inkl. Elektrogeräten in einem LKW mit. Er bringt seine eigenen Werkzeuge mit wie eine Sägebank, eine Kreissäge, unterschiedliche Werkzeuge, Verlängerungskabel etc.
Der freiberufliche IT Experte arbeitet auf dem Server des Kunden. Er bekommt aus Sicherheitsgründen öfter auch oft ein Notebook gestellt. In einigen Fällen erhält er auch ein Telefon und andere Materialien. Im Endeffekt werden ihm alle Materialien vom Auftraggeber gestellt, .. wie einem Angestellten.

  1. Anweisungen auf Zuruf

Niemand würde einen Küchenbauer beauftragen und ihn dann ständig mit Weisungen stören, wie denn die Küche einzubauen ist. Am Anfang schaut sich der Küchenbauer die Gegebenheiten vor Ort noch mal an und stellt ggf. einige Detailfragen zur Ausführung. Dann startet er und wird nur bei Schwierigkeiten, die die vorgesehene Durchführung beeinträchtigen auf den Auftraggeber zurückgreifen.

Der freiberufliche IT Experte arbeitet oft im Wechsel an größeren und kleineren Aufgaben. Oft muss er sich ergänzende Angaben o.ä. einholen, da er kein komplett beschriebenes Aufgabenpakt übergeben bekommen hat.

  1. Wettbewerbsverbot und 100% Auslastung

Niemand käme auf die Idee, einem Handwerker ein Wettbewerbsverbot zu erteilen oder eine 100%-Auslastung vorzuschreiben.

Dieser darf direkt danach eine Küche beim Nachbarn und selbst eine beim konkurrierenden Restaurant bauen. Die letztere sollte eventuell aber nicht genauso aussehen wie die eigene.
Der Küchenbauer darf während der Auftrags selbstverständlich noch andere Aufträge ausführen. Er muss bloß zusehen, wie er die beiden Arbeiten gleichzeitig in der vereinbarten Art (Zeit, Kosten, Qualität) erledigt.
Beim freiberuflichen IT Experten sieht das ganz anders aus. In dessen Vertrag steht oft „Auslastung 100%“. Außerdem ist ein Wettbewerbsverbot definiert. Auch dieses gleicht dem Vertrag eines Angestellten, der verpflichtet ist, seine ganze Arbeitskraft in die Dienste seines Arbeitgebers zu stellen, nicht für den Wettbewerb arbeiten darf und sich alle Nebentätigkeiten genehmigen lassen muss.

  1. Abstimmung des Einsatzes von Hilfskräften

Dem Auftraggeber für den Einbau einer Küche kann es an sich egal sein, wer bei ihm die Küche einbaut. Hauptsache die Küche wird professionell, pünktlich und für den vereinbarten Preis eingebaut, bei Aufbau nicht beschädigt und die Baustelle wird danach sauber hinterlassen. Wenn der Küchenbauer sich noch einen Subunternehmer für das Entladen der schweren Küche engagiert oder gleich für den ganzen Küchenaufbau, ist nicht relevant.

In dem Vertrag eines freiberuflichen IT Experten steht so gut wie immer, dass dieser selber zu der vereinbarten Arbeit verpflichtet ist. In weit weniger Fällen ist eine genehmigungspflichtige Untervergabe des Auftrags möglich. Wieder der Vergleich: Auch der Arbeitnehmer ist vertraglich verpflichtet, die Arbeit selber zu leisten.

  1. Unternehmerisches Risiko

Jeder Handwerker ist es gewohnt, Festpreisangebote abzugeben. So auch der Küchenbauer. Er kennt die einzubauende Küche und überzeugt sich bei einem Vorab-Termin vor Ort von den baulichen Gegebenheiten der Räumlichkeiten und dem Vorhandensein und der Lage der Anschlüsse. Wenn er kürzer braucht, dann kann er früher nach Hause fahren, sonst arbeitet er länger. Beides für den gleichen vorab vereinbarten Geldbetrag.

Der freiberufliche IT Experte hingegen wird beinahe ausschließlich auf Stundenbasis engagiert. Oft nur, weil es dem Auftraggeber und dem Freelancer zu mühsam ist, die entsprechende Vorarbeit zu leisten, um den Arbeitsaufwand abschätzbar zu machen. Selbst bei einer komplett beschriebenen Aufgabe wären einige Freelancer nicht dazu in der Lage, diese mit einer adäquaten Aufwandsschätzung zu versehen.
Natürlich bedingen einige der Umstände der Zusammenarbeit mit anderen IT-Spezialisten bestimmte Arten der Zusammenarbeit. Natürlich kann man es sich einfach machen und alle fünf o.g. Punkte beiseiteschieben „da das nun mal nicht anders im IT-Bereich geht“. Dann darf man sich aber auch darüber beschweren, wenn die Deutsche Rentenversicherung keinen großen Unterschied zwischen dem Angestellten des Auftraggebers und dem von ihm engagierten Freelancer am Tisch daneben erkennt.

 

Wie können freiberufliche IT Experte tatsächlich wieder selbstständig werden?
Ein Ansatz aus dem Bereich Mainframe Anwendungssoftware

 

Für den normalen Programmierer und Freelancer in ähnlichen Aufgabenbereichen ergibt sich meiner Ansicht nach, nur eine Chance, seine Arbeit wieder in die eigene Hand zu bekommen:

Vollständige Pflichtenhefte

Dieses kann im Kleinen, z.B. in SCRUM-Sprints, als auch im Großen geschehen.

Bei TEAM 4M, einem auf Mainframe Anwendungssoftware Outsourcing spezialisiertem Unternehmen, ist das Pflichtenheft der Dreh- und Angelpunkt:

  1. Der Mainframe Bereich, der outgesourced werden soll, wird genau unter die Lupe genommen
  2. Es werden alle Inputs, Verarbeitungen, Outputs, Tests, Testdaten und Tools definiert und in einem vollständigen Pflichtenheft zusammengestellt
  3. Dieses Pflichtenheft ist, zusammen mit Erfahrungswerten des Unternehmens, die Basis für eine genaue Aufwandsabschätzung

Separierter Auftrag

Auf der oben beschriebenen Basis können freiberufliche IT Experten selbstbestimmt arbeiten:

  • Keine Bestimmung des Einsatzorts notwendig
  • Eigene Zeiteinteilung
  • Eigenes Material
  • Selbstbestimmtes Arbeiten
  • Kein Wettbewerbsverbot o.ä.
  • Einsatz von Hilfskräften möglich
  • Zahlung nicht nur vom Stundensatz abhängig

Ist dies der einfachere Weg? Nein, bequem ist der Weg nicht.

Und deswegen wird er auch oft nicht gewählt.

Es ist aber der einzige Weg, um eine klare und eindeutige Trennung zwischen den Aufgaben eines angestellten und eines freiberuflichen Programmierers herzustellen.

Anmerkung: Der Autor ist kein Rechtsanwalt und gibt mit den o.g. Ausführungen keine rechtlichen Ratschläge. Zur genauen Beurteilung von Vertrags- und Zusammenarbeitsbedingungen etc. sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden.