statistics-215526_geralt_pixabayDisclaimer: Dieser Artikel beinhaltet keinerlei Steuerberatung oder Rechtsberatung und ersetzt auch keine solche. Der Artikel impliziert auch ausdrücklich NICHT, dass ich derartige Leistungen anbiete, denn dazu bin ich nicht befugt. Detailfragen sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

Ist die UG / Mini-GmbH eine ernsthafte Alternative zur Freiberuflichkeit? Bringt eine UG dem Freiberufler Vorteile?

Im Jahre 2008 schuf der deutsche Gesetzgeber die UG (Unternehmergesellschaft) im § 5a des GmbH-Gesetzes. Es war unter anderem eine Antwort auf die britische Ltd., die man (theoretisch) mit einem britischen Pfund gründen konnte, und dadurch den Schutz der beschränkten Haftung genießen konnte.

Manche andere Staaten bieten ähnliche Rechtsformen an. Deutschland bietet nun auch dem kleinen Unternehmer die Möglichkeit, mit wenig Kapital zu gründen und dabei die eigene Haftung zu begrenzen.

So kann auch der „kleine“ Unternehmer mit einer geringen Investition sein Geschäft beginnen, ohne ein größeres Risiko einzugehen.

Geringer Aufwand der Gründung

Der Aufwand bei der Gründung ist RELATIV gering im Vergleich zu anderen Rechtsformen. Man geht zum Notar, nennt die Eckdaten des Unternehmens (Gesellschafter, Kapital, Geschäftszweck,…) und die Sache ist auf dem Weg.

Für alle weiteren Schritte freilich ist der Aufwand genau so hoch wie bei anderen Rechtsformen: Steuerliche Erfassung, Steuernummer, Bankkonten, GEZ-Zwangsabgabe; wenn man Personal beschäftigen will: Betriebsnummer, dakota-Zertifikat, Krankenkassen-Anmeldungen, usw.

Die Tatsache, dass die UG haftungsbeschränkt ist, erkennt der Außenstehende durch ebendiesen Zusatz zur Firma: „haftungsbeschränkt“. Vergessen Sie den bloß nie!

Nachtrag: Mehrere Leser haben mich darauf hingewiesen, dass es einige Einschränkungen und Haftungsfallen gibt, bei denen auch Geschäftsführer und Gesellschafter sowohl von UG wie GmbH im Rahmen der sogenannten „Durchgriffshaftung“ mit ihrem Privatvermögen haften.

Wie eingangs gesagt, ich bin kein Experte, und Details sollten immer mit einem fachkundigen Rechtsanwalt geklärt werden. Eine grobe Übersicht über Haftungsfallen findet sich HIER:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/gesellschaftsrecht/Gesellschaftsformen/GmbH/462870/Haftung_Geschaeftsfuehrer.html

Nichts ohne Vorkasse, kein Kredit

Natürlich bekommt man nichts ohne Vorkasse – kein Telefon, kein Büromaterial, keine Fachbücher – sofern der Lieferant ein paar aktive Gehirnzellen hat.

Man bekommt keinen Dispo, keinen Kredit ohne hinterlegte Sicherheiten oder Bürgschaften, wie bei allen Kapitalgesellschaften.

Vorteile der UG?

Sie sind recht flexibel. Eine UG ist schnell errichtet, und solange Ihr Geschäft nicht komplex ist, können Sie auch schnell wieder zumachen.

Gründungskosten und erforderliche Investition sind niedrig.

Die Haftung ist beschränkt. Diese Tatsache sollte man natürlich nicht missbrauchen, andererseits wird niemand, der seine Murmeln beisammen hat, einer UG ohne Sicherheiten Kredit geben, oder auch nur ein Zahlungsziel.

Wenn Sie über lange Zeiträume hinweg den gleichen Auftraggeber haben, kann es für den Auftraggeber das Problem geben, dass die Rentenversicherung Sie eventuell als scheinselbständig einstuft. Dies passiert nicht, wenn der Auftraggeber seine Rechnungen von einer UG erhält – also kann es für Ihre Kunden ggf. interessant sein, dass Sie diese Rechtsform wählen.

Sie können sich selbst und andere bei der UG anstellen und sich – wenn Sie es klug genug gestalten – günstig gesetzlich krankenversichern.

Unternehmer und Sozialversicherung

Da die UG eine Kapitalgesellschaft ist, kann sie Mitarbeiter beschäftigen. Sie können sich auch selbst in der UG anstellen, allerdings sollten Sie mit der Sozialversicherung gut aufpassen und einen Steuerberater hinzuziehen.

Wenn Sie sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer sind, wird eine gesetzliche Krankenkasse Sie nur im Rahmen der freiwillig gesetzlichen KV akzeptieren.

Wollen Sie eine reguläre KV, sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer sind – am besten normaler Angestellter.

Besteuerung

Die UG wird besteuert wie eine GmbH.

Umsatzsteuer wie alle anderen. Kein Freibetrag bei der Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer 15% vom Gewinn (etwas vereinfacht dargestellt) und Solidaritätszuschlag 5,5% von der Körperschaftsteuer.

Wollen Sie Gewinne ausschütten? Für Gesellschafter ist ein Gewinn, den sie aus der UG entnehmen, Einkunft aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG. Auf den Gewinn zahlen sie 25% Kapitalertragsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

25% des Gewinnes nach Steuern muss als Rücklage einbehalten werden und darf nicht ausgeschüttet werden – bis genügend Eigenkapital vorhanden ist, um in eine GmbH umzuwandeln.

Allgemeine Entwicklung

Es gibt mehr und mehr UGs – die Vorteile der Rechtsform sprechen sich immer weiter herum.

Achten Sie einmal darauf, wie viele Neugründer diese Rechtsform wählen.

Fazit

Die UG ist eine nützliche Rechtsform. Für manche ist sie eine geeignete Alternative zur reinen Freiberuflichkeit.

Bild: pixabay; geralt