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Der DBITS e.V. engagiert sich gemeinsam mit weiteren Verbänden in der Allianz FEFA gegen den Referentenentwurf zu Werkverträgen. Ein gemeinsames Positionspapier wurde veröffentlicht.

Bereits seit mehr als einem Jahr engagiert sich der DBITS e.V. aktiv gegen den geplanten Gesetzesentwurf zum Thema Werkverträge. Dabei genießt die enge Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Unternehmen und Personaldienstleistern einen großen Stellenwert.

Im Zusammenschluss mit anderen etablierten Berufs- und Unternehmerverbänden wurde die Verbändeallianz FEFA, Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland, gegründet, dem der DBITS e.V. von Beginn angehört.

Im FEFA werden die Interessen von ca. 280.000 Mitglieder der verschiedensten Berufsgruppen durch Ihre jeweiligen Verbände repräsentiert. Dazu gehören Unternehmensberatungsgesell-schaften (BDU e.V.), Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU), Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC e.V.), Interimsmanager (DDIM e.V.) und selbständige Informatiker durch den DBITS e.V.

Auch acht der größten Personaldienstleister haben sich in der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW) zusammengeschlossen und sind dem FEFA beigetreten.

Innerhalb des Forums verstehen sich die Verbände als gleichberechtigte Partner. Der DBITS e.V. vertritt die Interessen der Selbständigen in der Informationstechnologie.

Offizieller Auftakt

Die Mitglieder des FEFA arbeiten bereits seit einigen Monaten an gemeinsamen Lösungen, um dem seit langem erwarteten Entwurf des BMAS entgegentreten zu können. Um die Vorbereitungen, die einem überlegten Handeln vorausgehen, konzentriert durchführen zu können, kamen die Mitglieder überein, diese zunächst im Hintergrund, ohne öffentliche Aufmerksamkeit, durchzuführen. Als offiziellen Auftakt hat die FEFA am 3. Dezember 2015 den Diskussionsabend „Rechtsmissbrauch bei Werkverträgen: Was braucht es an Gesetzgebung“ an der Humboldt-Universität in Berlin initiiert.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde von Vertretern aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und des DGB zum Referentenentwurf des BMAS Stellung genommen. Die Veranstaltung fand ihren Abschluss mit der Stellungnahme von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn. Der DBITS e.V. wurde durch die Vorstände Kerstin Tammling und Michael Grüne vertreten. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch das gemeinsame Positionspapier der Verbände erstmalig präsentiert.

Machbare und zukunftsweisende Lösungen

Das Positionspapier zeigt alternative Lösungen zu dem vom BMAS vorgelegten Referentenentwurf auf. Es wird in den nächsten Tagen, an ausgewählte Entscheidungsträger der Politik und Regierungsparteien, sowie an die zuständigen Ministerien und das Bundeskanzleramt versendet. In den Vorschlägen findet sich auch die Forderung nach einer Bemessungsgrenze aus dem Positionspapier des DBITS e.V. wieder.

Einbindung derer, die betroffen sind

Um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu erhalten und zu festigen werden im FEFA-Positionspapier einfache Maßnahmen anstelle eines komplexen Regulierungspaketes, das als Folge des BMAS-Referentenentwurfes zu erwarten ist, angeraten. Betont wird, dass es sich bei den Missbrauchsfällen um einzelne, klar abgrenzbare Einzelfälle handelt, denen bereits auf Basis der gegenwärtig zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel Einhalt geboten werden kann, dass es keiner zusätzlichen Regulierung bedarf, sondern lediglich der Durchsetzung der bestehenden Gesetze. Zudem wird der Politik die Empfehlung ausgesprochen, auf die Expertise von Berufs- und Branchenverbänden, Markt-Experten, Selbständige und anderer betroffener Gruppen zurückzugreifen, um machbare und zukunftsweisende Lösungen zu erarbeiten.

Die Kernpunkte des FEFA Positionspapiers lauten

  • Durchführung von Belastungstests in der Praxis durch Experten aus Verbänden, Unternehmen und öffentlichen Stellen.
  • Entwurf und Bereitstellung von Musterverträgen
  • Erstellung einer Positivliste für den Einsatz von Werk- und Dienstverträgen durch BMWi und betroffene Verbände unter Beachtung der unterschiedlichen Branchen.
  • Erarbeitung von Bemessungskriterien/Einkommensgrenzen zur Abgrenzung von nicht-schutzbedürftigen Wissensarbeitern und anderen, schutzbedürftigen Dienstleistern als Leitfaden für die zuständigen Prüfbehörden.
  • Einrichtung einer Ombudsstelle zur Klärung offener Fragen zu Werk- und Dienstverträgen in der betrieblichen Praxis.
  • Erarbeitung von zeitgemäßen Leitfäden mit Berufs- und Branchenverbänden sowie den zuständigen Prüfbehörden wie der Deutschen Rentenversicherung und dem Zoll.

Gemeinsam mit den Verbänden des FEFA verleiht der DBITS den Stimmen der selbständigen IT’ler mehr Gewicht im Kampf gegen die Überregulierung von Werks- und Dienstleistungsverträgen, wie der Referentenentwurf von Frau Nahles es vorsieht.

Weitere Informationen auf der Seite des .DBITS