In dem folgenden Artikel erfährst du, warum es essenziell wichtig ist, ob du als Gewerbetreibender oder Freiberufler eingestuft bist. Zudem erklären wir dir hierbei die signifikanten Unterschiede bei der Steuerzahlung.
Oftmals ist es so, dass viele Selbstständige die Gewerbesteuer zahlen, da sie annehmen, gewerblich tätig zu sein. Häufig ist auch, dass das Finanzamt eine Gewerbesteuer veranschlagt. Jedoch sind sich Selbstständige meist nicht im Klaren darüber, ob dies wirklich gerechtfertigt ist. Hingegen werden andere Selbstständige ohne Prüfung als freiberuflich tätig und somit als nicht gewerbesteuerpflichtig behandelt. Dies kann dazu führen, dass Gewerbesteuerrückforderungen für maximal sieben Jahre zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 6 Prozent drohen. Hierbei kann ein beachtlicher Betrag zusammen kommen.
Die Vermarktung der eigenen Website ist auch bzw. vor allem für Freelancer ein großes Thema, denn die eigene Website ist schlichtweg die Visitenkarte im Netz.
Wichtig ist, dass potentielle Kunden mit nur wenigen Klicks alle relevanten Informationen des Freelancers abrufen können. So sollten auf der Website mindestens die Skills, Referenzprojekte und Kontaktinformationen abgebildet werden. Im Übrigen ist es vorteilhaft, wenn auf der Startseite des Freelancers die Kernkompetenzen in den Fokus gerückt werden. Auf entsprechenden Unterseiten können dann die Spezialisierungen tiefergehend beschrieben werden. Trustelemente und Testimonials runden das Erscheinungsbild der Website ab und sorgen für einen guten ersten Eindruck beim Betrachter der Seite.
Davon ausgehend, dass diese Parameter bereits bestmöglich erfüllt werden, gilt es, die eigene Website hinsichtlich der Vermarktung voran zu treiben. Potentielle Kundschaft findet in den seltensten Fällen von allein auf die Seite, deshalb sollte schon frühzeitig in die Vermarktung investiert werden.
Du kennst das: Deine Dienstleistung ist erbracht, du hast die Rechnung gestellt und erwartest nun, dass diese dein Auftraggeber in der vorgegebenen Frist begleicht. Doch häufig ist das nicht der Fall. Was kannst du also nun tun?
IT-Freelancer geraten häufig in Liquiditätsengpässe, wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht im vereinbarten Zahlungsziel oder überhaupt nicht begleicht.
Zwar ist es gesetzlich geregelt, dass der Schuldner bereits 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung in Verzug geraten und dafür nicht mehr eigens gemahnt werden müssten, jedoch nimmt der Rechtsweg in der Regel viel Zeit in Anspruch.
In diesem Artikel stellen wir dir einige Möglichkeiten vor, um dieses Risiko zu minimieren bzw. Forderungsausfälle zu vermeiden.
Gastartikel: Kundenreferenzen für Marketing und Neukundengewinnung nutzen! Aber wie?
„Referenzmarketing für Freelancer kenne ich nicht und brauche ich nicht“ – ein Gedanke, der Ihnen vermutlich gerade durch den Kopf geht. Dabei ist kaum ein Marketinginstrument so wirkungsvoll wie die positive Empfehlung Ihrer Kunden auf der Grundlage erfolgreicher Projektarbeit! Leider werden die Potenziale des Referenzmarketing vielfach vernachlässigt.
Die Digitalisierung und die dadurch entstandene Transparenz zwingt Dienstleister dazu, neue B2B-Marketing-Konzepte zu finden: Man steht vor der Herausforderung, eine subjektiv wahrgenommene Dienstleistung zu verkaufen und sich dabei von Wettbewerbern abzugrenzen. Bei der Anbieterauswahl sind fachliche Expertisen und Erfahrungen wesentliche Kriterien – noch vor dem Preis. Referenzmarketing ist das Tool für Freelancer, um erfolgreiche Kunden- & Projektreferenzen für Marketing und Vertrieb einfach und kostengünstig einzusetzen.
Gerade ist es wieder aktuell: die Unterscheidung zwischen Werk- und Dienstvertrag. Auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall am 23. Oktober hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigt, noch in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf zu Änderungen bei Fremdpersonaleinsätzen auf Basis von Werkverträgen einzubringen. Dies soll ein weiterer Schritt sein, um Scheinselbstständigkeit und Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Doch worum geht es bei einem Werkvertrag genau und was ist der Unterschied zu einem Dienstvertrag? Und warum ist dies auch für Selbstständige und Freelancer wichtig?
Der Markt für IT-Freelancer boomt. Der Stundensatz im IT-Bereich ist inzwischen auf durchschnittlich 80 Euro angestiegen. Top-Freelancer arbeiten sogar für mehr als 100 Euro pro Stunde. Hingegen fakturiert rund ein Drittel der Freiberufler einen Stundensatz von unter 70 Euro.
Startschuss fürs Freelancing: die wichtigsten Infos für die Unternehmensgründung
Gastbeitrag von Lexware
Gleich nach dem Studium, aufgrund schlechter Arbeitsmarktlage oder einfach aus persönlichen Ambitionen, die Gründe für IT-Fachkräfte, sich selbstständig zu machen, sind unterschiedlich. Doch „sein eigener Chef“ sein, hört sich leichter an, als es ist. Denn im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis reicht die Erfüllung eigentlicher Tätigkeiten nicht mehr aus. IT-Freelancer müssen darüber hinaus nun auch unternehmerische und kaufmännische Aufgaben erledigen. Ansonsten wird sich wahrscheinlich nicht nur kein Erfolg einstellen, sondern kann auch Ärger mit Finanzamt und Geldgebern drohen. Was sollten Sie vor der Aufnahme einer Freelancer-Tätigkeit wissen?
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Wer sich selbstständig macht, für den stellt sich zuerst die Frage, ob er ein Gewerbe gründen muss oder ob er zu den Freiberuflern zählt. Für IT-Freelancer kann grundsätzlich beides zutreffen.
Kriterien für Freiberufler:
Angebot von Dienstleistungen (keine Massenprodukte)
Dienstleistung ist abhängig von Fachwissen & schöpferischer Begabung
Entsprechender Hochschulabschluss
Oder passende künstlerische/ schöpferische Begabung
Typische Berufe: Designer, Grafiker, Illustratoren, Journalisten, Schriftsteller, Texter, Musiker und Künstler; aber genauso Tierarzt, Architekt, Rechtsanwalt, u.a.m.
Bei den Künstlern und Designer entscheidet allerdings in letzter Instanz das Finanzamt, ob Freiberuflichkeit möglich ist oder doch ein Gewerbe angemeldet werden muss. Informationen diesbezüglich gibt es bei IHK oder Finanzamt.
Den Menschen bzw. Kunden (auch Kunden sind Menschen) dort abholen,
wo er steht, eine hohe Kunst.
Da heißt es Wahrnehmen erlauben, auch unangenehmes.
Raus aus meiner Komfortzone, hinein in die des Anderen.
Das ist ein großes Feld.
Da geht es weiter.
Hallo, mein Name ist Peter Monien (46). Ich bin designiertes zweite Vorstandsmitglied der noch zu gründenden 4freelance eG und werde für den Bereich Sales zuständig sein.
Mein Ausbildungsbackground ist eine Banklehre und ein BWL-Studium. Viel mehr interessiert Euch aber sicher, welche Erfahrungen ich im Bereich Vertrieb habe:
Im B2B-Vertrieb bin ich seit 2000, also jetzt seit über 14 Jahren. Im Folgenden konzentriere ich mich auf die für 4freelace relevanten Highlights. Von 2000 bis 2002 habe ich für das US-Startup arsdigita die deutsche GmbH aufgebaut (Custom Entwicklung von CMS, Collaboration und KM-Anwendungen auf der Basis des arsdigita community systems). Wir waren sehr erfolgreich und konnten drei DAX Konzerne als Kunden gewinnen. Danach war ich einige Jahre selbständiger Gründungsberater und habe nebenbei Learning Management Systeme und Übersetzungs-Agentur-Lösungen vertrieben. 2006 habe ich dann bei Dow Jones angefangen. Hier ging es um den Verkauf von Nachrichten und deren Einbindung in die Prozesse der Kunden. In sechs Jahren habe ich mich über zwei Stufen zum Sales Manager mit Verantwortung für sieben Mitarbeiter entwickelt.